Oldtimer nach Österreich importieren
Bei Oldtimern entscheidet das Alter über mehrere tausend Euro: Viele alte Autos sind von der NoVA befreit, andere zahlen den vollen Satz nach der alten Verbrauchsformel. Hier steht, welche Regel für Ihr Auto gilt, was an Zoll und Einfuhrumsatzsteuer anfällt und wie die Zulassung als historisches Fahrzeug funktioniert.
NoVA für Ihren Oldtimer berechnen
Wann keine NoVA anfällt
Es gibt zwei Wege zur NoVA-Freiheit. Es genügt, wenn einer davon zutrifft.
- 1. Erstzulassung im EU-Ausland vor dem 1. Jänner 1992
- Die NoVA gibt es erst seit 1. Jänner 1992. Bei Gebrauchtwagen aus der EU gilt die Rechtslage am Tag der ersten Zulassung, und damals gab es noch keine NoVA. Laut Auskunft des BMF fällt für diese Autos daher keine NoVA an. Das gilt nur für Autos, die im EU- oder EWR-Ausland erstmals zugelassen wurden, nicht zum Beispiel für ein Auto, das in den USA erstmals zugelassen war. Belegt wird das Datum mit der Zulassungsbescheinigung (Feld B).
- 2. Historisches Fahrzeug nach § 2 Abs. 1 Z 43 KFG
- Historische Fahrzeuge gelten nach § 2 Abs. 1 NoVAG nicht als Kraftfahrzeuge im Sinne der NoVA. Historisch ist ein Fahrzeug, das erhaltungswürdig und nicht für den ständigen Gebrauch bestimmt ist und
- Baujahr 1955 oder älter hat oder
- älter als 30 Jahre ist und in der approbierten Liste der historischen Fahrzeuge steht (§ 131b KFG).
Youngtimer: Erstzulassung ab 1992
Steht ein Auto mit Erstzulassung ab 1992 nicht auf der Liste der historischen Fahrzeuge oder ist es noch keine 30 Jahre alt, zahlt es NoVA. Bis Februar 2014 richtet sich der Steuersatz nach dem kombinierten Kraftstoffverbrauch: (Verbrauch − 3 Liter) × 2, bei Diesel (Verbrauch − 2 Liter) × 2, höchstens 16 %, und darauf ein Zuschlag von 20 %. Die Achtelung verringert bei diesen alten Autos nur Bonus und Malus, die es erst ab Juli 2008 gab, nicht den Grundbetrag. Alle Zeiträume stehen in der NoVA-Tabelle.
| Erstzulassung | Rechnung | NoVA |
|---|---|---|
| 1989 | vor 1992, keine NoVA | 0,00 € |
| 1995, auf der Liste | historisches Fahrzeug | 0,00 € |
| 1995, nicht auf der Liste | (11 − 3) × 2 = 16 %, plus 20 % Zuschlag | 11 520,00 € |
Fehlt der Verbrauchswert, rechnet das Finanzamt mit einem Zehntel der Leistung in kW plus 3 Liter (Diesel plus 2 Liter). Bei stärkeren Autos ergibt das schnell den Höchstsatz von 16 %.
Zoll und Einfuhrumsatzsteuer
- Aus einem EU-Land
- Keine Einfuhrabgaben, weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer.
- Aus einem Drittland, als Sammlungsstück (Zolltarif 9705 10 00)
- Kein Zoll und 13 % Einfuhrumsatzsteuer. Voraussetzungen: älter als 30 Jahre, im Originalzustand ohne wesentliche Änderungen, Seltenheitswert und hoher Wert, nicht mehr für den ursprünglichen Zweck verwendet und ein charakteristischer Entwicklungsschritt im Fahrzeugbau. Dafür wird eine Bestätigung des KHMÖ verlangt.
- Aus einem Drittland, als gewöhnliches Auto (Zolltarif 8703)
- 10 % Zoll auf den Wert und 20 % Einfuhrumsatzsteuer.
Zulassung als historisches Fahrzeug
- Liste prüfen: Ob Ihr Modell in der approbierten Liste steht, sehen Sie kostenlos in der Fahrzeugsuche auf khmoe.at. Die Bestätigungsurkunde kostet 78 € zuzüglich Umsatzsteuer und Versand. Steht das Modell nicht auf der Liste, kann die Aufnahme beantragt werden.
- Landesprüfstelle: Sie genehmigt das Fahrzeug als historisches Fahrzeug nach § 34 Abs. 4 KFG und prüft dabei den Erhaltungszustand. Klären Sie am besten schon vor dem Kauf, ob das Auto die Voraussetzungen erfüllt.
- Fahren an 120 Tagen im Jahr: Mit der Oldtimer-Zulassung darf ein historischer Pkw an 120 Tagen im Jahr fahren, ein historisches Motorrad an 60 Tagen. Die Fahrten werden in einem Fahrtenbuch aufgezeichnet.
- Pickerl alle zwei Jahre: Die wiederkehrende Begutachtung ist nur alle zwei Jahre fällig statt jährlich.
Wollen Sie den Oldtimer ohne Einschränkung im Alltag fahren, können Sie ihn auch normal zulassen. Für die NoVA-Befreiung zählen nach der Entscheidung des BFG die Merkmale nach § 2 Abs. 1 Z 43 KFG; ob ein Auto im täglichen Gebrauch noch „nicht zur ständigen Verwendung bestimmt“ ist, kann das Finanzamt aber hinterfragen.
Häufige Fragen
- Mein Auto ist von 1990 und stammt aus Deutschland. Brauche ich die Liste?
- Für die NoVA nicht: Mit Erstzulassung in Deutschland vor 1992 fällt keine NoVA an. Die Liste brauchen Sie nur für die Zulassung als historisches Fahrzeug.
- Mein Oldtimer kommt aus den USA. Was zahle ich?
- Als Sammlungsstück keinen Zoll und 13 % Einfuhrumsatzsteuer. Keine NoVA, wenn er als historisches Fahrzeug gilt: Baujahr bis 1955, oder älter als 30 Jahre und auf der Liste. Die Regel „vor 1992“ gilt für ihn nicht, weil er nicht in der EU erstmals zugelassen wurde.
- Zählt das Baujahr oder die Erstzulassung?
- Für die 30 Jahre und das Baujahr 1955 zählt das Fahrzeug selbst, für die Regel „vor 1992“ der Tag der ersten Zulassung im EU-Ausland. Unser Rechner kennt nur das Datum der Erstzulassung und verwendet es für beides.
NoVA berechnen Import aus Deutschland
Quellen: BFG RV/3100093/2024 · Verkehrsministerium, Historische Fahrzeuge · ÖAMTC, Import von Oldtimern · KHMÖ, Import von Oldtimern · BMF, Erläuterungen NoVA 2. Stand: September 2026.