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NoVA-Tabelle 2026: alle Tarife seit 2014

Welcher NoVA-Tarif gilt, hängt vom Datum ab: bei Gebrauchtwagen aus der EU vom Tag der ersten Zulassung im Ausland, bei Neuwagen und Importen aus Drittländern vom Tag der Zulassung in Österreich. Die Tabelle zeigt alle Werte seit 1. März 2014, direkt aus unserem Rechner.

NoVA für Ihr Auto berechnen

So wird die NoVA berechnet

  1. Steuersatz: (CO₂-Wert in g/km − CO₂-Abzugsbetrag) ÷ 5, auf ganze Prozent gerundet, höchstens bis zum Höchststeuersatz.
  2. Grundbetrag: Bemessungsgrundlage (Nettopreis bzw. gemeiner Wert) × Steuersatz.
  3. Malus: für jedes Gramm über der Malusgrenze ein fester Betrag.
  4. Abzugsposten: wird abgezogen. Die NoVA kann nie unter null fallen.

Bei Gebrauchtwagen aus der EU werden Malus und Abzugsposten je vollem Jahr seit der Erstzulassung um ein Achtel gekürzt (siehe unten).

NoVA-Tarif für Pkw nach Erstzulassung

ErstzulassungSteuersatzHöchstsatzMalus abMalus je gAbzugspostenCO₂-Wert
1.3.2014 bis 31.12.2014(CO₂ − 90) ÷ 532 %250 g/km20 €350 € Diesel, 450 € andereNEFZ
2015(CO₂ − 90) ÷ 532 %250 g/km20 €400,00 €NEFZ
2016 bis 2019(CO₂ − 90) ÷ 532 %250 g/km20 €300,00 €NEFZ
2020(CO₂ − 115) ÷ 532 %275 g/km40 €350,00 €WLTP
1.1. bis 30.6.2021(CO₂ − 112) ÷ 532 %275 g/km40 €350,00 €WLTP
1.7. bis 31.12.2021(CO₂ − 112) ÷ 550 %200 g/km50 €350,00 €WLTP
2022(CO₂ − 107) ÷ 560 %185 g/km60 €350,00 €WLTP
2023(CO₂ − 102) ÷ 570 %170 g/km70 €350,00 €WLTP
2024(CO₂ − 97) ÷ 580 %155 g/km80 €350,00 €WLTP
2025(CO₂ − 94) ÷ 580 %155 g/km80 €350,00 €WLTP
2026(CO₂ − 91) ÷ 580 %155 g/km80 €350,00 €WLTP
2027(CO₂ − 88) ÷ 580 %155 g/km80 €350,00 €WLTP
2028(CO₂ − 85) ÷ 580 %155 g/km80 €350,00 €WLTP
2029(CO₂ − 82) ÷ 580 %155 g/km80 €350,00 €WLTP

2027 bis 2029: vom Gesetz bereits festgelegte Absenkung des CO₂-Abzugsbetrags um 3 g pro Jahr. 2014 und 2015 gab es statt des Abzugspostens für Hybrid-, Erdgas-, Autogas-, E85- und Wasserstoff-Fahrzeuge einen Bonus von höchstens 600 €.

Drei Beispiele

Die Beispiele stammen aus den Erläuterungen des Finanzministeriums zum Formular NoVA 2; unser Rechner kommt auf dieselben Beträge.

Neuwagen, Zulassung November 2026

Kaufpreis netto 10.000 €, CO₂ 240 g/km (WLTP). Es gilt der Tarif 2026.

Steuersatz
(240 − 91) / 5 = 29,8 % → gerundet 30 %
Grundbetrag
10 000,00 € × 30 % = 3 000,00 €
Malus
(240 − 155) × 80 € = 6 800,00 €
Abzugsposten
− 350,00 €

NoVA: 9 450,00 €

Gebrauchtwagen, Erstzulassung Dezember 2022

Zulassung in Österreich im November 2026, gemeiner Wert netto 10.000 €, CO₂ 240 g/km. Es gilt der Tarif 2022; seit der Erstzulassung sind 3 volle Jahre vergangen, also 5/8 von Malus und Abzugsposten.

Steuersatz
(240 − 107) / 5 = 26,6 % → gerundet 27 %
Grundbetrag
10 000,00 € × 27 % = 2 700,00 €
Malus
(240 − 185) × 60 € = 3 300,00 € × Achtelung 5/8 = 2 062,50 €
Abzugsposten
− 350,00 € × Achtelung 5/8 = − 218,75 €

NoVA: 4 543,75 €

Gebrauchtwagen, Erstzulassung Dezember 2017

Zulassung in Österreich im November 2026, gemeiner Wert netto 10.000 €, CO₂ 160 g/km (NEFZ). Es gilt der Tarif 2016 bis 2019; nach mehr als 7 Jahren bleibt 1/8 des Abzugspostens.

Steuersatz
(160 − 90) / 5 = 14 %
Grundbetrag
10 000,00 € × 14 % = 1 400,00 €
Abzugsposten
− 300,00 € × Achtelung 1/8 = − 37,50 €

NoVA: 1 362,50 €

Achtelung bei Gebrauchtwagen aus der EU

Für Fahrzeuge, die schon in einem anderen EU- oder EWR-Staat zugelassen waren, zählt die Rechtslage am Tag dieser ersten Zulassung. Malus und Abzugsposten werden dabei an den Wertverlust angepasst: Ist der Neupreis nicht bekannt, sinken sie je vollem Jahr um ein Achtel. Ein Achtel bleibt immer stehen.

Volle Jahre seit ErstzulassungAnteilAbzugsposten statt 350 €
08/8350,00 €
17/8306,25 €
26/8262,50 €
35/8218,75 €
44/8175,00 €
53/8131,25 €
62/887,50 €
7 und mehr1/843,75 €

Maßgeblich ist das genaue Datum: Ein Auto mit Erstzulassung am 15. Dezember 2022 hat am 10. November 2026 erst 3 volle Jahre, nicht 4. Den Tag finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld B.

NoVA-Tarif für Motorräder

Motorräder mit mehr als 125 cm³. Einen Abzugsposten gibt es bei Motorrädern nicht.

ErstzulassungSteuersatzHöchstsatzMalus
1.3.2014 bis 2019(Hubraum in cm³ − 100) × 0,0220 %keiner
1.1.2020 bis 30.6.2021(CO₂ − 55) ÷ 420 %20 € je g über 150 g/km
1.7.2021 bis 2023(CO₂ − 55) ÷ 430 %20 € je g über 150 g/km
2024 und 2025(CO₂ − 53) ÷ 430 %20 € je g über 150 g/km
2026 und 2027(CO₂ − 51) ÷ 430 %20 € je g über 150 g/km
2028 und 2029(CO₂ − 49) ÷ 430 %20 € je g über 150 g/km

NoVA für Erstzulassungen vor dem 1. März 2014

Für ältere Autos aus dem EU-Ausland gilt die Rechtslage am Tag der ersten Zulassung. Damals richtete sich der Steuersatz nach dem kombinierten Kraftstoffverbrauch (NEFZ):

  • Benzin und andere Motoren: (Verbrauch in l/100 km − 3) × 2
  • Diesel: (Verbrauch in l/100 km − 2) × 2
  • Höchstens 16 %, gerundet auf volle Prozent. Motorräder: (Hubraum − 100) × 0,02, ebenfalls höchstens 16 %.
  • Die Steuer erhöht sich um 20 %, wenn die NoVA nicht Teil der österreichischen Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage ist, etwa beim Import durch Private. Bis Ende 2009 nur auf den Grundbetrag, ab 2010 auf den Gesamtbetrag.
ErstzulassungCO₂-MalusZuschlag 20 % auf
vor dem 1.7.2008kein Bonus/MalusGrundbetrag
1.7.2008 bis 31.12.200925 € je g über 180 g/kmGrundbetrag
1.1.2010 bis 28.2.201125 € je g über 160 g/kmGesamtbetrag
1.3.2011 bis 31.12.201225 € je g über 160 g/km, zusätzlich 25 € je g über 180 g/km, zusätzlich 25 € je g über 220 g/kmGesamtbetrag
1.1.2013 bis 28.2.201425 € je g über 150 g/km, zusätzlich 25 € je g über 170 g/km, zusätzlich 25 € je g über 210 g/kmGesamtbetrag

Ab 1. Juli 2008 außerdem: Malus von 300 € für Diesel mit mehr als 0,005 g/km Partikeln. Bonus von 300 € unter 120 g/km CO₂, 200 € für Benziner bis 60 mg/km NOx (Euro 5) oder Diesel bis 80 mg/km NOx und 0,005 g/km Partikel (Euro 6), 500 € für Hybrid, Erdgas, Flüssiggas, E85 oder Wasserstoff. Der Bonus beträgt höchstens 500 € und führt zu keiner Gutschrift. Bei gebrauchten Importen werden Bonus und Malus geachtelt.

Ohne Verbrauchswert rechnet das Finanzamt mit einem Zehntel der Leistung in kW plus 3 l (Diesel plus 2 l), ohne CO₂-Wert mit Verbrauch × 25 (Diesel × 28). Keine NoVA fällt an für Autos, die vor dem 1. Jänner 1992 im EU-Ausland erstmals zugelassen wurden (die NoVA gibt es erst seit 1992), und für historische Fahrzeuge nach § 2 Abs. 1 Z 43 KFG: Baujahr bis 1955 oder über 30 Jahre alt und auf der Liste der historischen Fahrzeuge, erhaltungswürdig und nicht für den ständigen Gebrauch. Mehr dazu im Oldtimer-Ratgeber.

Sonderfälle

Kein CO₂-Wert bekannt
Das Finanzamt setzt dann bei Pkw das Doppelte der Motorleistung in kW an, bei 110 kW also 220 g/km. Das ist fast immer deutlich teurer als der echte Wert. Wie Sie den richtigen Wert finden, steht auf der Seite CO₂-Wert fürs Auto herausfinden.
Elektroautos
Fahrzeuge mit 0 g/km CO₂ sind von der NoVA befreit.
Plug-in-Hybride
Es zählt der gewichtet kombinierte WLTP-Wert. Er liegt meist unter dem CO₂-Abzugsbetrag, dann fällt keine NoVA an.
Erstzulassung vor dem 1. März 2014
Damals richtete sich die NoVA nach dem Kraftstoffverbrauch statt nach dem CO₂-Wert, siehe NoVA vor März 2014. Der Rechner berechnet auch diese Fälle.

NoVA für Ihr Auto berechnen

Quellen: BMF, NoVA-Steuersatz · Erläuterungen zum Formular NoVA 2 (Version 07/2026). Stand: September 2026.