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Auto aus Deutschland nach Österreich importieren

In Deutschland ist die Auswahl größer und der Preis oft niedriger. Den Import können Sie selbst erledigen: Es sind sechs Schritte, und die größte Unbekannte, die NoVA, lässt sich vorab genau berechnen.

Importkosten berechnen

Die sechs Schritte im Überblick

  1. Kaufen und Unterlagen sichern
  2. Nach Österreich bringen
  3. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank
  4. Begutachtung nach § 57a KFG
  5. NoVA anmelden und bezahlen
  6. Versichern und zulassen
Frist: Wer seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat, darf ein Auto mit ausländischem Kennzeichen nur einen Monat ab der ersten Einfahrt nach Österreich verwenden (§ 82 Abs. 8 KFG). Kann die Zulassung glaubhaft nicht rechtzeitig erledigt werden, verlängert sich die Frist um einen weiteren Monat.

1. Kaufen und Unterlagen sichern

Lassen Sie sich beim Kauf diese Unterlagen geben:

  • Kaufvertrag oder bezahlte Rechnung, beim Händler mit ausgewiesener Mehrwertsteuer oder dem Hinweis auf Differenzbesteuerung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier). Fragen Sie beim Kauf ausdrücklich danach.
Ohne CoC oder Datenauszug keine Zulassung: Jeder Import braucht entweder das CoC-Papier oder einen Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank, den der Generalimporteur der Marke ausstellt. Fehlt das CoC, wenden Sie sich direkt an den Generalimporteur in Österreich.

Prüfen Sie vor dem Kauf zwei Werte in der Zulassungsbescheinigung: das Datum der Erstzulassung (Feld B) und den CO₂-Wert (Feld V.7). Beide bestimmen die NoVA. Wo der CO₂-Wert steht und welcher Messzyklus zählt, erklärt die Seite CO₂-Wert fürs Auto finden.

Neu oder gebraucht? Liegt die Erstinbetriebnahme höchstens sechs Monate zurück oder ist das Auto höchstens 6.000 km gefahren, gilt es umsatzsteuerlich als neu. Dann kaufen Sie in Deutschland netto und zahlen 20 % Erwerbsteuer in Österreich. Bei Gebrauchtwagen ist die Mehrwertsteuer im deutschen Preis enthalten; in Österreich fällt keine mehr an.

2. Nach Österreich bringen

Für die Fahrt nach Österreich brauchen Sie ein Kennzeichen und eine Versicherung. Der ÖAMTC empfiehlt deutsche Ausfuhrkennzeichen mit Kurzzeit-Haftpflichtversicherung; sie kosten etwa 100 bis 150 € und gelten in Österreich höchstens vier Wochen. Die Alternative ist ein Transport auf dem Anhänger oder Lkw.

3. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

Ein Auto mit EU-Typengenehmigung muss in Österreich nicht neu genehmigt werden, seine Daten müssen aber in die österreichische Genehmigungsdatenbank eingetragen werden.

Mit EU-Typengenehmigung (CoC)
Die Eintragung übernimmt in erster Linie der Generalimporteur der Marke; er stellt Ihnen auch den Datenauszug aus. Die Kosten sind gesetzlich mit 180 € inklusive Umsatzsteuer gedeckelt. Wird der Generalimporteur nicht innerhalb von 14 Tagen tätig, kann die Landesprüfstelle Ihres Bundeslandes eintragen, um rund 150 €. Die Kontaktdaten aller Generalimporteure stehen in unserer Liste der Generalimporteure.
Ohne EU-Typengenehmigung
Die Landesprüfstelle muss eine Einzelgenehmigung erteilen. Dafür braucht sie unter anderem Fotos und ein technisches Datenblatt.

4. Begutachtung nach § 57a KFG

Ist die wiederkehrende Begutachtung fällig, brauchen Sie ein positives Gutachten („Pickerl“). Eine Prüfung aus einem anderen EU-Land wird in der Regel anerkannt, wenn der Prüfbericht auf Deutsch vorliegt und der EU-Richtlinie entspricht, etwa ein aktueller deutscher HU-Bericht.

5. NoVA anmelden und bezahlen

Die Normverbrauchsabgabe melden Sie vor der Zulassung beim Finanzamt an, mit dem Formular NoVA 2 oder über FinanzOnline; bei Neuwagen gemeinsam mit der Erwerbsteuer. Erst nach der Zahlung wird die NoVA-Sperre in der Genehmigungsdatenbank aufgehoben.

Wie hoch die NoVA ist, hängt vom CO₂-Wert, vom Wert des Autos und vom Tag der Erstzulassung ab. Die Regeln für Gebrauchtwagen erklärt die Seite NoVA beim Gebrauchtwagen-Import, alle Tarife stehen in der NoVA-Tabelle.

NoVA berechnen

6. Versichern und zulassen

Mit der Versicherungsbestätigung melden Sie das Auto bei einer Zulassungsstelle an; in Österreich sind das meist die Versicherungen selbst. Mitbringen: Lichtbildausweis, Kaufvertrag oder Rechnung, die ausländischen Fahrzeugpapiere und gegebenenfalls das Gutachten nach § 57a. Die Daten aus der Genehmigungsdatenbank und die bezahlte NoVA sind dort bereits hinterlegt.

Was kostet der Import?

PostenKostenWann
Normverbrauchsabgabemit dem Rechner berechnenimmer, außer bei Elektroautos
Erwerbsteuer20 % des Nettopreisesnur bei Neuwagen
Ausfuhrkennzeichen aus Deutschlandetwa 100 bis 150 €bei Überführung auf eigener Achse
Genehmigungsdatenbank, Generalimporteurhöchstens 180 €mit EU-Typengenehmigung
Genehmigungsdatenbank, Landesprüfstellerund 150 €wenn der Generalimporteur nicht eintragt
Transport, Pickerl, Zulassung, Kennzeichenje nach Anbieterbitte Angebote einholen

Kostenangaben laut ÖAMTC und oesterreich.gv.at, Stand September 2026.

Und aus der Schweiz oder den USA?

Bei Autos aus Drittländern kommen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer dazu: 10 % Zoll auf den Wert des Autos (aus der Schweiz oder Norwegen bei Ursprungsnachweis oft zollfrei) und 20 % Einfuhrumsatzsteuer. Für die NoVA gilt der aktuelle Tarif, ohne Achtelung.

Häufige Fragen

Darf ich mit dem deutschen Kennzeichen weiterfahren?
Mit Hauptwohnsitz in Österreich nur einen Monat ab der ersten Einfahrt, danach muss das Auto hier zugelassen sein. Eine kurze Fahrt ins Ausland unterbricht diese Frist nicht.
Zahle ich in Österreich noch einmal Mehrwertsteuer?
Bei Gebrauchtwagen aus der EU nicht. Nur Autos, die höchstens sechs Monate alt oder höchstens 6.000 km gefahren sind, werden netto gekauft und mit 20 % Erwerbsteuer in Österreich versteuert.
Brauche ich das CoC-Papier?
Sie brauchen entweder das CoC-Papier oder einen Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank vom Generalimporteur der Marke. Ohne eines der beiden kann das Auto nicht zugelassen werden. Hat das Auto keine EU-Typengenehmigung, ist eine Einzelgenehmigung bei der Landesprüfstelle nötig.

Importkosten berechnen NoVA beim Gebrauchtwagen

Quellen: oesterreich.gv.at, Import von Kfz · ÖAMTC, Eigenimport · BMF, Fahrzeugeigenimport · § 82 KFG 1967. Stand: September 2026.